Apostillen Legalisationen
Die Landgerichte sind zuständig für die Beglaubigung von gerichtlichen und notariellen Urkunden zum Zwecke der Legalisation sowie für die Ausstellung von Apostillen zu solchen Urkunden.
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Nähere Informationen zur Legalisation und zum internationalen Urkundenverkehr finden Sie auf der
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Im Rahmen des landesweiten Projekts zum "Elektronischen Handelsregister" wurden Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister digitalisiert und zentralisiert. Zuständig für diese Register ist nun das Amtsgericht Mannheim. Weitere Informationen: |