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Erreichbarkeit des Nachlassgerichts


Im November 2021 wurde auch für das Nachlassgericht die elektronische Akte eingeführt. Mit der Einführung geht für uns durch die derzeit noch doppelte Aktenführung von Papierakte und elektronischer Akte sowie des notwendig gewordenen Scannens von Unterlagen ein erheblicher Mehraufwand einher. Zusätzlich trifft das Nachlassgericht die Auswirkungen der durch die COV-19-Pandemie erhöhten Sterbezahlen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass es wegen der Vielzahl der Verfahren und der Umstellung unseres Bearbeitungssystems zu erheblichen Verzögerungen bei der Bearbeitung kommen kann.

Sehen Sie bitte auch von Sachstandsanfragen ab, deren Beantwortung mit einem weiteren Arbeitsaufwand einhergeht und ihrerseits weitere Verzögerungen des Verfahrens nach sich ziehen können.

Sollten Sie uns in dringenden Fällen erreichen wollen, hier die telefonischen Sprechzeiten des Nachlassgerichts:

Montags bis donnerstags: 9:00 Uhr bis 11:30 Uhr, freitags: 09:00 Uhr bis 11.00 Uhr
Montags bis donnerstags: 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr

unter   07231 309 - 467 (Zentrale)

Fax:  07231 309 - 319

Die Zuständigkeit unserer Servicemitarbeiterinnen in bereits bei uns anhängigen Verfahren und damit die Durchwahl richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens des Erblassers:

  • C, R und W: - 436
  • K, E, N und O: - 446
  • L, Sch, T und V: - 461
  • B und P: - 457
  • D und F: - 320
  • A, I, Q, U, Y und S, St außer Sch: - 204
  • G und J: - 462
  • H, X und Z: - 463
  • M: - 384

Wir bitten um Verständnis, dass Anfragen zu konkreten Nachlassverfahren aus Gründen des Datenschutzes in der Regel nicht telefonisch beantwortet werden können, sondern ausschließlich schriftlich gestellt und beantwortet werden müssen. Daher reichen Sie ihre Anfragen bitte schriftlich ein und nennen Sie bei Anfragen den Namen des Erblassers und -soweit bekannt- das Aktenzeichen des Nachlassgerichts. Sollten Sie ihren Fall für eilbedürftig halten, so geben Sie bitte die konkreten Dringlichkeitsgründe an.

Anträge, Rechtsmittel und sonstige Prozesserklärungen können schriftlich (Postanschrift: Lindenstraße 8, 75175 Pforzheim), per Telefax, zur Niederschrift vor der Urkundsbeamtin/des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder seit dem 01.01.2018 auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine Einreichung per E-Mail ist in der Regel nicht zulässig. Die einzelnen Schritte zur elektronischen Einreichung sowie alle notwendigen Informationen hierfür finden Sie auf www.ejustice-bw.de .

Das Nachlassgericht wird grundsätzlich nur auf Antrag tätig. 

Nicht Aufgabe des Nachlassgericht ist:

  • die Erbauseinandersetzung des Nachlasses unter mehrere Erben
  • die mit dem Erbfall / Sterbefall anfallenden Geschäfte ( z.B. Auflösen von Bankkonten, Beerdigung usw.)
  • die Ermittlung über die Zusammensetzung und Werthaltigkeit des Nachlasses
  • Rechtsberatung im Zusammenhang mit dem Nachlassverfahren
  • Festsetzung und Auskünfte zur Erbschaftssteuer

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