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Rechtsantragstelle
Die Rechtsantragstelle beim Amtsgericht ist keine Rechtsberatungsstelle. Sie werden nur darüber informiert, welche rechtlichen Schritte es gibt. Außerdem hilft Ihnen der Rechtspfleger bei der schriftlichen Formulierung gerichtlicher Anträge, soweit kein Anwaltszwang besteht, und beim Ausfüllen gerichtlicher Formulare.
Sie werden nicht über die Erfolgsaussichten rechtlicher Schritte beraten. Dafür sind die Anwälte zuständig. Für ein Beratungsgespräch beim Anwalt kann allerdings eventuell Beratungshilfe in Anspruch genommen werden. Beratungshilfe kann sowohl beim Amtsgericht als auch direkt beim Anwalt beantragt werden.
Terminvereinbarung:
Für eine Antragsaufnahme nach telefonischer Terminvereinbarung rufen Sie uns bitte unter der Telefonnummer 07231 309 468 während unserer Öffnungszeiten an. Termine können ausschließlich innerhalb dieser Telefonzeiten und nur telefonisch vereinbart werden. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der hohen Nachfrage möglicherweise eine mehrmalige telefonische Kontaktaufnahme erforderlich sein kann, um einen Termin zu vereinbaren. Wir bitte um Ihr Verständnis.
Öffnungszeiten:
Unsere Rechtsantragstelle ist zu folgenden Zeiten für Sie erreichbar:
Montag bis Donnerstag: 09:00 – 11:30 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr
Freitag: 09:00 – 11:00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass auch bei rechtzeitigem Erscheinen innerhalb dieser Zeiten kein Anspruch auf eine Vorsprache besteht, falls die Antragsaufnahme bis zum Ende der Öffnungszeiten nicht möglich sein sollte.
Für Anträge nach dem Gewaltschutzgesetz bieten wir Ihnen zwei Möglichkeiten:
Persönliche Antragsaufnahme:
Zu unseren Sprechzeiten können Sie Ihren Antrag persönlich, nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung stellen.
Schriftlicher Antrag:
Laden Sie sich das entsprechende Formular von unserer Website herunter, füllen Sie es aus, unterschreiben Sie es und senden Sie es per Post oder werfen Sie es in unseren Hausbriefkasten am Eingang des Amtsgerichts ein.
Alternativ können Sie auch einen Termin für die Antragsaufnahme vereinbaren.
