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Testamentseröffnung und -ablieferung

Letztwillige Verfügungen sind sämtliche Schriftstücke mit Testamentscharakter, in der die/ der Verstorbene Regelungen über ihr / sein Vermögen für den Todesfall getroffen hat.

Das Nachlassgericht muss alle letztwilligen Verfügungen eröffnen, die die/der Verstorbene hinterlassen hat und den Beteiligten bekannt geben. Die Testamentseröffnung erfolgt im Regelfall ohne die Beteiligten (§ 348 Abs. 2 FamFG). Beteiligte sind in diesem Fall grundsätzlich sämtliche in dem oder den Testament/en erwähnten Personen. Darüber hinaus sind auch diejenigen gesetzlichen Erben, die durch ein Testament von der Erbfolge ausgeschlossen wurden, Beteiligte am Verfahren. Der Inhalt der Testamente wird den Beteiligten durch Übersendung von Abschriften bekannt gegeben.

Sollten letztwillige Verfügungen zu Hause aufgefunden werden, so sind diese unverzüglich beim zuständigen Amtsgericht - Nachlassgericht- abzugeben. Ein Formular für die Testamentsablieferung finden Sie hier unter Nr. 8.

Dies ist nur zu den persönlichen Sprechzeiten des Nachlassgerichts oder in anderer geeigneter Weise (bspw. per Einschreiben mit Rückschein) möglich. Die Sprechzeiten des Amtsgerichts Pforzheim finden Sie auf der Startseite bzw. hier. Wenn Sie ein Testament abliefern, sollten Sie auch immer die Namen und Anschriften der Beteiligten, soweit bekannt, mit angeben.

Vor einem Notar errichtete öffentliche Testamente werden stets bei dem Nachlassgericht verwahrt. Auf Ihren Antrag können Sie auch selbst errichtete eigenhändige bzw. privatschriftliche Testamente beim Nachlassgericht in die besondere amtliche Verwahrung geben. Die Hinterlegung letztwilliger Verfügungen kann schriftlich erfolgen. Für die Hinterlegung einer letztwilligen Verfügung ist die Angabe der Geburtsregisternummer für die Registrierung des Testaments beim Zentralen Testamentsregister erforderlich. Diese Geburtsregisternummer ergibt sich entweder aus der Geburtsurkunde oder aus dem Familienstammbuch.

Informationen zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten bei der Verarbeitung durch die Justiz erhalten Sie in der Rubrik "Service" dieser Internetseite unter "Informationen zum Datenschutz in der Justiz". 

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